Anmeldung
Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldungen per E-Mail bzw. Fax sind verbindlich. Bei beschränkten Teilnehmerzahlen, werden die Plätze nach der Reihenfolge des Anmeldeeinganges vergeben. Aus organisatorischen Gründen ist die Anmeldung so früh wie möglich wünschenswert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung bei der PRIMECON ist die Anmeldung für Sie verbindlich. Sie erhalten umgehend eine Anmeldebestätigung und die Rechnung. Für die PRIMECON tritt die Verbindlichkeit erst mit dem Eingang der Zahlung ein.
Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren sind zahlbar nach Erhalt der Rechnung.
I. Allgemeines
- Fortbildungsangebote der PRIMECON sind freibleibend und erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen.
- Abweichende Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
II. Allgemeine Teilnahmebedingungen für Fortbildungsangebote der PRIMECON.
- Bei Ausfall einer Fortbildung durch Krankheit der/des Referenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Fortbildung. Die PRIMECON behält sich das Recht vor, einen Referenten mit einer vergleichbaren Qualifikation ersatzweise einzusetzen oder einen Ersatztermin anzubieten. Ferner sind Abweichungen hinsichtlich der Fortbildungsleitung, der/des Referenten und sonstiger Bedingungen zulässig.
- Sollte ein Teilnehmer verhindert sein an der Fortbildung teilzunehmen, wird ein Ersatzteilnehmer akzeptiert.
III. Rücktrittsregelung
Gesonderte Reglungen für das Curriculum Endodontie der DGET
- Bis zu 60 Tagen vor Fortbildungstermin ist der Rücktritt von dem Fortbildungsteilnehmer kostenlos, eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.
- Sollte die Rücktrittserklärung später als 60 Tage vor der Fortbildungsveranstaltung bei der PRIMECON vorliegen werden 10% des vollen Rechnungsbetrags fällig. Das gleiche gilt bei Nichterscheinen.
I. Bis zu 15 Werktage vor Fortbildungstermin ist der Rücktritt von dem Fortbildungsteilnehmer kostenlos, eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. II. Sollte die Rücktrittserklärung später als am 15. Werktag vor der Fortbildungsveranstaltung bei der PRIMECON vorliegen wird der volle Rechnungsbetrag fällig. Das gleiche gilt bei Nichterscheinen. III. Anspruch auf eine Fortbildungsteilnahme wird nur gewährleistet, wenn der Rechnungsbetrag in voller Höhe spätestens 7 Werktage vor Fortbildungsbeginn beglichen wurde. IV. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann der Fortbildungstermin verschoben werden oder ganz ausfallen, ohne dass hierfür Schadensersatzansprüche durch den Teilnehmer geltend gemacht werden können. Es werden Ersatztermine angeboten. V. Die PRIMECON behält sich vor, Fortbildungsveranstaltungen verschiedener Veranstaltungsorte zusammenzulegen. VI. Für Veranstaltungen im Auftrag Dritter gelten die dann vereinbarten Bedingungen.
IV. Haftung
- Die PRIMECON haftet nicht für Schäden, die während der Fortbildung durch Teilnehmer an der Einrichtung der Räumlichkeiten oder an Personen bzw. Schäden Dritter verursacht werden.
- Die PRIMECON haftet nicht für Schäden, Unfälle oder andere unvorhersehbare Ereignisse bei An- bzw. Abreise oder während der Durchführung der Veranstaltung.
- OEMUS MEDIA AG haftet auch nicht für Inhalt, Durchführung und sonstige Rahmenbedingungen eines Kongresses.
- Schadensersatzansprüche gegen die PRIMECON, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungshilfen der PRIMECON, bzw. der Zusicherung von Eigenschaften oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt.
- Anspruch auf ein Fortbildungszertifikat besteht nur, wenn der Teilnehmer an der kompletten Fortbildung teilgenommen hat. Sind Tests oder Prüfen (CME-Zertifikat, PRIMECON-Zertifikat) vorgesehen, so müssen diese Test/Prüfung vom Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung ausgeführt und dem Seminarleiter persönlich übergeben werden. IHK-Prüfungen unterliegen den Bedingungen der IHK.
4. Zahlungsbedingungen
- Zahlungen sind sofort ohne Abzug spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum fällig. Abweichende Fälligkeiten werden auf der Rechnung vermerkt. Bei Zahlungsverzug behält sich die PRIMECON das Recht vor, die Teilnahme zu verweigern.
- 5. Allgemeine Hinweise I. Jede Vereinbarung bedarf für ihre Gültigkeit der Schriftform, mündliche Vereinbarungen müssen von der PRIMECON schriftlich bestätigt sein. II. Während eines Kongresses, Seminars, Workshops und Fortbildung werden vom Veranstalter Video- und Fotoaufnahmen gemacht. Diese dienen der Berichterstattung und auch der Vorankündigung sowie Vermarktung künftiger Veranstaltungen. III. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. IV. Mit Anmeldung zu einer Fortbildung werden die vorstehenden Bedingungen anerkannt. V. Gerichtsstand Düsseldorf