Modul 1
Grundlagen der endodontischen Therapie
- Details folgen in Kürze
Referent: PD Dr. David Sonntag
Modul 2
Mikroskop, Prä-Endo (Hands On), Zugangskavität (Hands On), Kanaldarstellung
- Details folgen in Kürze
Referent: Dr. Bijan Vahedi
Modul 3
Vitalerhaltung, RegEndo, MZ-Endo, Mikrobiologische Aspekte und chemische Aufbereitung
- Details folgen in Kürze
Referent: Dr. Matthias Widbiller & Dr. Christoph Zirkel
Modul 4
Kanalerschließung, Manuelle Aufbereitung und Arbeitslängenbestimmung (Hands On)
- Details folgen in Kürze
Referent: Dr. Clemens Bargholz
Modul 5
Wurzelkanalaufbereitung (Hands On) (2 volle Tage)
- Details folgen in Kürze
Referent: Dr. Thomas Clauder
Modul 6
Wurzelkanalfüllung (Hands On) und post Endo
- Details folgen in Kürze
Referent: Dr. Carsten Appel
Modul 7
Revision (Hands On)
- Details folgen in Kürze
Referent: Dr. Martin Brüsehaber
Modul 8
Dentale Traumatologie, Praxisorganisation, Falldarstellungen, kollegiales Abschlussgespräch, Repetitorium
- Details folgen in Kürze
Referenten: Prof. Dr. Gabriel Krastl & Dr. Holger Rapsch
Modul 3
Dr. Matthias Widbiller
https://www.ukr.de/zahnerhaltung-und-parodontologie/team-ansprechpartner/aerztlicher-dienst
Dr. Christoph Zirkel
Modul 8
Prof. Dr. Gabriel Krastl
Dr. Holger Rapsch
Die Kurszeiten sind jeweils:
Freitags von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr & Samstags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Kurs 300 – Düsseldorf
Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort jedes Moduls wird Ihnen vorab per Mail mitgeteilt.
DER KURS IST AUSGEBUCHT –
KEINE WEITEREN ANMELDUNGEN MÖGLICH
Kurs 301 – München
Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort jedes Moduls wird Ihnen vorab per Mail mitgeteilt.
DER KURS IST AUSGEBUCHT –
KEINE WEITEREN ANMELDUNGEN MÖGLICH
Kurs 302 – Düsseldorf
Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort jedes Moduls wird Ihnen vorab per Mail mitgeteilt.
DER KURS IST AUSGEBUCHT –
KEINE WEITEREN ANMELDUNGEN MÖGLICH
Zertifizierte Mitglieder
Richtlinien für die Bezeichnung „zertifiziertes Mitglied (ZM)“ der Deutschen Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie e. V. (DGET)
(Stand 01.04.2024)
Der Vorstand der DGET hat die Einführung der Bezeichnung „zertifiziertes Mitglied (ZM)“ für besonders qualifizierte Mitglieder der DGET beschlossen.
Die Bezeichnung „zertifiziertes Mitglied“ kann von jedem ordentlichen Mitglied der DGET beantragt werden, das die entsprechenden Zulassungskriterien erfüllt. Alle zertifizierten Mitglieder werden auf der Homepage unserer Gesellschaft gelistet.
Voraussetzungen
Um den Status eines zertifizierten Mitglieds zu erlangen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Curriculum Endodontologie
• erfolgreiche Teilnahme am Curriculum Endodontie der DGET bzw. APW oder eines vergleichbaren Curriculums einer anderen Institution (z.B. eines Curriculums, welches in Kooperation mit der DGET durchgeführt wurde) innerhalb der letzten 6 Jahre
• oder Abschluss eines universitären postgraduierten Studienganges Endodontie
2. Falldokumentationen
• Mit mindestens 6 dokumentierten Behandlungsfällen soll unter Beweis gestellt werden, dass die Kandidatin / der Kandidat technisch schwierige Fälle
(Orientierung am AAE Endodontic Case Difficulty Assessment Form: mindestens „moderate difficulty“ level in den Kriterien B (Diagnostic Treatment Considerations)
oder C (Additional Considerations)) technisch sehr gut behandeln kann und auch den wissenschaftlich/theoretischen Hintergrund dazu besitzt.
3. Prüfung
• Eine mündliche Prüfung findet (nach positiver Bewertung der eingereichten Fälle) in der Regel im Rahmen einer DGET-Veranstaltung statt.
(Weitere Informationen zu den Formvorschriften und Einreichungsfristen finden Sie hier).
Dokumentation der Behandlungsfälle
- Die Falldokumentationen müssen folgendes Spektrum umfassen:
• zwei primäre Wurzelkanalbehandlungen an Molaren mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad
• zwei orthograde Revisionen an Molaren
• ein Fall mit endodontischem Bezug im Rahmen der Behandlung bzw. Nachbehandlung von Zähnen mit Zahntrauma
oder Wurzelresorptionen
jeweils mit anschließender abgeschlossener Wurzelkanalbehandlung (außer bei vitalerhaltenden Maßnahmen) und bakteriendichtem adhäsivem Verschluss.
a) Alle Fälle müssen klinisch und radiologisch als Erfolg zu bewerten sein. Weiterhin wird eine posttherapeutische Betreuung von mindestens einem Jahr mit klinischen und röntgenologischen Nachuntersuchungen erwartet. Insgesamt ist eine geeignete Fotodokumentation der präsentierten Fälle wünschenswert.
2. Die Dokumentationen müssen beinhalten:
a) Allgemeinmedizinische und spezielle Anamnese: Risikofaktoren – im Zusammenhang mit Diagnose und Behandlungsplan – sind zu beurteilen.
b) Zahnmedizinischer Status. Die relevanten dentalen Befunde sind zu erheben und zu dokumentieren. Der Zustand vorhandener endodontischer Vorbehandlungen ist zu beurteilen.
c) Röntgenbefund: Ein röntgenologischer Ausgangsbefund in Rechtwinkeltechnik soll vorliegen. Die diagnostische Aufnahme soll, wenn sinnvoll, auch in exzentrischer Technik vorhanden sein. Ferner sollten vorrangig Falldokumentationen ausgesucht werden, in denen der Behandler die Indikation für eine Kontrastaufnahme vor Aufbereitung gestellt hat. Abschlussbilder müssen vorliegen. Mit entsprechender Begründung können ersatzweise oder zusätzlich alternative Aufnahmen vorgelegt werden. Die Qualität der Aufnahmen wird beurteilt. Befunde von prognostischer und/oder therapeutischer Bedeutung sind zu beschreiben.
d) Diagnose: Sie muss sowohl allgemein wie gebiss- bzw. zahnbezogen sein und – soweit vorhanden – den nationalen und internationalen (europäischen) Normen bzw. Standards entsprechen.
e) Behandlungsplan: Aufgrund der Befunde und der Diagnose sind der Behandlungsplan sowie etwaige Behandlungsalternativen zu beschreiben.
f) Behandlungsablauf: Detaillierte Beschreibung der durchgeführten Behandlung. Der zeitliche Ablauf der durchgeführten Behandlungsmaßnahmen ist zu vermerken. Dieses Protokoll beinhaltet alle behandlungsrelevanten Informationen (Referenzpunkte, Arbeitslängen, Aufbereitungsgrößen, anatomische Besonderheiten).
g) Die Epikrise sollte einen Umfang von 2 Seiten nicht überschreiten und auf die primäre Problematik des Falls fokussieren. Für den Fall wichtige Aussagen in der Epikrise sind durch entsprechende relevante Literaturstellen zu untermauern. Insgesamt sollten nicht mehr als 5 Referenzen enthalten sein.
h) Nachkontrolle
Richtlinienänderung
Die Richtlinien für Bezeichnung „zertifiziertes Mitglied“ der DGET können durch Vorstandsbeschluss geändert werden.
Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten zum 01.04.2024 in Kraft.
___
Falldokumentationen – Übergangslösung
Nur gültig für Einreichungen zur Abschlussprüfung am 21. November 2024 in Hamburg und der Einreichungsfrist am 16.09.2024:
Anforderungen Fallbeschreibungen
Es sind 10 Behandlungsfälle einzureichen, die folgendes beinhalten:
• 6 Wurzelkanalbehandlungen an Molaren
• davon 4 Revisionen an Molaren
• 1 Trauma (optional)
Das bedeutet, dass neben 6 Molaren auch 4 Prämolaren oder/und Frontzahnversorgungen eingereicht werden müssen.
Neben den einzureichenden Fällen wird ein kurzer Lebenslauf, möglichst mit den (endodontischen) Ausbildungsstationen erstellt.
Im Rahmen der Fallbesprechungen ist auf die Diagnose, Differenzialdiagnose, Therapieplanung und Epikrise besonderes Augenmerk zu richten. Die Qualität der Fälle ist natürlich wichtig, wichtiger ist aber eine differenzierte Diskussion des vorgestellten Falles. Die Epikrise hat dabei die Aufgabe, mögliche Unzulänglichkeiten oder Fehler oder im Rahmen fachlicher Weiterentwicklung veränderte Behandlungsabläufe kritisch zu beleuchten und zu diskutieren! Es geht primär nicht darum „Herodontists“ zu finden, sondern reproduzierbare Zahnheilkunde vorzustellen.
___
Prüfungstermine/Orte:
Weitere Informationen zu den Formvorschriften und Einreichungsfristen finden Sie hier.
Die erfolgreichen Absolventen können anschließend die Bezeichnung „Zertifiziertes Mitglied der DGET“ formlos beantragen. Zertifizierte Mitglieder werden, wenn gewünscht, auf der DGET Homepage als empfohlene Behandler aufgeführt. Bitte senden Sie uns hierfür das folgende Formular „Einverständniserklärung“ zu. Sie finden dies weiter unten zum Download.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen